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Erlass des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg über die Stiftung der Einsatzmedaille „Hochwasser 2024“
Erlass des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg über die Stiftung der Einsatzmedaille „Hochwasser 2024“
vom 14. Januar 2025
(ABl./25, [Nr. 7], S.115)
I.
Stiftung
In dankbarer Anerkennung für die aufopferungsvolle Hilfe bei der Abwehr von Gefahren und der Beseitigung von Schäden anlässlich der Hochwasserbekämpfung im Land Brandenburg im Jahr 2024 stifte ich die Einsatzmedaille „Hochwasser 2024“. Sie kann an alle Personen verliehen werden, die während der Großschadensereignisse in den Landkreisen Oder-Spree, Märkisch-Oderland und der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) im Land Brandenburg Dienst geleistet haben.
II.
Gestaltung und Trageweise
- Die Einsatzmedaille „Hochwasser 2024“ hat die Form einer runden bronzefarbenen Medaille. Auf ihrer Vorderseite sind der brandenburgische Adler mit dem Schriftzug Land Brandenburg, ein Hinweis auf das Ereignis und eine Dankesformel sowie auf ihrer Rückseite die betroffenen Landkreise symbolisch dargestellt. Sie wird an einem rot-weißen Band auf der linken oberen Brustseite getragen.
- Die Medaille kann auch in verkleinerter Form (Miniaturausführung) getragen werden. Diese besteht aus einer Bandschnalle, rot-weiß bezogen mit aufgesetzter Miniatur. Auf der Miniatur ist die Vorderseite der Medaille dargestellt.
III.
Verleihung
- Die Medaille verleihe ich an Personen, die im Jahr 2024 bei der Hochwasserbekämpfung im Land Brandenburg im Rahmen der Großschadensereignisse in den Landkreisen Oder-Spree, Märkisch-Oderland und der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) aktive Hilfe geleistet haben.
- Für die Verleihung gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Medaille wird für mindestens einen ganztägigen Einsatz verliehen. Der Einsatz muss nicht zusammenhängend geleistet worden sein. In Einzelfällen ist eine Abweichung von dieser Voraussetzung möglich, wenn dies der Art und den Umständen des Einsatzes nach gerechtfertigt erscheint. Die Hilfe muss als persönlicher Einsatz geleistet worden sein und in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit den Großschadenslagen gestanden haben.
- Der Einsatz muss vor Ort oder in den einschlägigen Katastrophenschutzstäben/Lagezentren oder Integrierten Regionalleitstellen erfolgt sein.
- Die Medaille wird für mindestens einen ganztägigen Einsatz verliehen. Der Einsatz muss nicht zusammenhängend geleistet worden sein. In Einzelfällen ist eine Abweichung von dieser Voraussetzung möglich, wenn dies der Art und den Umständen des Einsatzes nach gerechtfertigt erscheint. Die Hilfe muss als persönlicher Einsatz geleistet worden sein und in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit den Großschadenslagen gestanden haben.
- Die Ausgezeichneten erhalten neben der Medaille eine Verleihungsurkunde mit der Unterschrift des Ministerpräsidenten und dem großen Dienstsiegel.
- Die Medaille geht in das Eigentum der Ausgezeichneten über.
IV.
Vorschlagsberechtigung
- Vorschlagsberechtigt für die Verleihung der Medaille sind für ihre Geschäftsbereiche die obersten Landesbehörden, die unteren Katastrophenschutzbehörden und die Landesverbände der Hilfsorganisationen sowie des Technischen Hilfswerks.
- Für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei ist die Staatskanzlei zuständig.
- Für Angehörige der Feuerwehren und alle übrigen freiwilligen Helferinnen und Helfer sind die unteren Katastrophenschutzbehörden zuständig.
- Anregungen für eine Verleihung sind an die zuständigen Vorschlagsberechtigten einzureichen.
- Die Vorschlagsberechtigten prüfen selbst, ob die Voraussetzung für die Verleihung der Medaille erfüllt ist. Dabei kann in Zweifelsfällen großzügig verfahren werden, wenn der jeweilige Tatbestand dies rechtfertigt. Doppeleinreichungen sind zu vermeiden.
Die Vorschläge sind insgesamt kurz und nicht im Einzelnen zu begründen. Bei Abweichungen von den unter Nummer III.2 genannten Voraussetzungen ist der jeweilige Vorschlag ausführlich zu begründen. - Die Vorschlagsberechtigten prüfen die Anregungen und reichen die Vorschläge listenmäßig in zweifacher Ausfertigung bei der Staatskanzlei ein
Die Verleihungsvorschläge müssen des Weiteren folgende Angaben enthalten:
- Familienname, gegebenenfalls akademischer Grad
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- gegebenenfalls Dienstgrad/Amtsbezeichnung
- Adresse (Hauptwohnsitz)
- gegebenenfalls Dienststelle
- Uniformträger/zivile Personen.
- Die Bestimmungen des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (§ 30, Öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen) sind zu beachten.
V.
Verfahren
Die Staatskanzlei teilt den Vorschlagsberechtigten unter Beifügung der Medaillen und Urkunden die Namen der Ausgezeichneten mit. Für die Fertigung der Verleihungsurkunden gilt das Muster der Anlage.
Stichtag für die Einreichung der Vorschläge bei der Staatskanzlei ist der 30. September 2025.
Die Vorschlagsberechtigten veranlassen die Aushändigung der Auszeichnung in würdiger Form.
Der Erlass wird im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemacht.
VI.
Inkrafttreten
Dieser Erlass tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Potsdam, 14. Januar 2025
Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg
Dr. Dietmar Woidke
Anlagen
- 1Anlage 472.6 KB